Informationen


Liebe Eltern,
mit der Info-Seite der Anne-Frank-Schule möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen zu unserer Schule an die Hand geben. 

Angebote | Anne Frank | Anzeige- und Informationspflichten | Beratungslehrer | Computerprojekt n-21 | Erziehungsmaßnahmen | Friedensbuch | Gewaltprävention | Hinweise zum Sportunterricht | Individuelles Fördern und Fordern | Infektionsschutzgesetz | Klassenfahrten | Mittagessen | Oberschule | Projektzeit | Schulabschlüsse | Schulformen | Schulplaner | Sozialpädagogik | Streitschlichter | Teilgebundene Ganztagsschule | Waffenerlass


Anne Frank

Wenn sich eine Schule den Namen einer Persönlichkeit gibt, dann kann man davon ausgehen, dass dieser Mensch eine Leitbild- und Vorbildfunktion für alle haben soll, die dort lernen, lehren und arbeiten.

Wie kann dieses nicht einmal 16 Jahre alt gewordene Mädchen Anne Frank diesem Anspruch gerecht werden? War sie doch nicht anders als die meisten Mädchen in diesem schwierigen Alter. Sie war schnippisch und dann wieder verzagt, zickig und gleich darauf rührselig, naiv und doch auch unbarmherzig und im nächsten Moment voll Lebensfreude.

Anne Frank, die durch ihr Tagebuch berühmt geworden ist, floh mit ihren Eltern vor den Nazis aus Deutschland in die Niederlande und starb nach langem versteckten Leben 1945 im Konzentrationslager.

Nach einer Schüler- und Elternbefragung entschied sich der Rat der Gemeinde Molbergen am 19. Oktober 1998 einstimmig für den Namen Anne-Frank-Schule. Allen Beteiligten war wohl bewusst, dass diese Anne Frank Jugendlichen zahlreiche Bezugs- und Identifikationspunkte bietet.

Eng verknüpft sind die Themen Rassismus, Antisemitismus sowie andere Formen von Vorurteilsbildung und Diskriminierung, die das Zusammenleben unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen erschweren oder bedrohen. Das Schicksal der Anne Frank soll ein Ausgangspunkt der Arbeit aller Verantwortlichen an unserer Schule sein.

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Oberschule

Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 wurde die Anne-Frank-Schule in eine Oberschule umgewandelt. Gleichzeitig wurde die Anne-Frank-Schule teilgebundene Ganztagsschule.

Die Anne-Frank-Schule wird als jahrgangsbezogene Oberschule geführt. Das heißt, dass jeweils in den Klassenstufen 5 bzw. 6 gemeinsamer Unterricht in allen Fächern stattfindet. Ab der Klassenstufe 7 werden die Fächer Englisch und Mathematik und ab Klasse 8 das Fach Deutsch in leistungsdifferenten Kursen unterrichtet. Ab Klasse 6 können die Schüler und Schülerinnen einen weiteren individuellen Schwerpunkt als Wahlpflichtkurs wählen. Zur Auswahl stehen die Sprachen Französisch und Niederländisch oder der Schwerpunkt Informatik. In der Profilierungsphase ab Klasse 9 kann ein Schwerpunkt in den Bereichen Sprachen und neben Informatik auch in Technik, Wirtschaft und Gesundheit & Soziales gelegt werden.

Die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs werden in heterogenen Lerngruppen gemeinsam unterrichtet, da

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Individuelles Fördern und Fordern

Ab der Klasse 5 arbeiten die Schüler und Schülerinnen an vier Tagen in der Woche während eines 75-min-Blocks im Lernbüro. Das Lernbüro besteht aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Geschichte/Erdkunde. In dieser Lernzeit sollen sie zunehmend für ihr eigenes Lernen Verantwortung übernehmen.

Sie erhalten die Möglichkeit, in ihrem eigenen Lerntempo und entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen festgelegte Basics eigenständig zu erarbeiten. Die Fachlehrkräfte beobachten und begleiten die Schülerinnen und Schüler bei ihren persönlichen Lernfortschritten und haben Zeit für intensive Beratungsgespräche. Wir unterstützen damit jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin in der individuellen Lernentwicklung.

Ein weiterer Lernbegleiter ist das Logbuch, in dem jeder mehrmals täglich seinen Lernfortschritt notiert und die eigene Arbeitshaltung reflektiert. Beim Wochen-Feedback halten die Schülerinnen und Schüler mit dem Tutor oder der Tutorin Rückblick auf die eigene Woche, notieren z. B. positives Verhalten und beleuchten das persönliche Wochenziel.

Im Stundenplan sind als Ergänzung der Arbeit im Lernbüro und zur Entlastung des häuslichen Lernens zwei halbstündige Übungszeiten verankert. Dadurch erhalten die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, unter Anleitung Hausaufgaben anzufertigen, an individuellen Schwerpunkten zu arbeiten, Vokabeln zu trainieren und Lerninhalte zu wiederholen.

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Projektzeit

Die Projektzeit ist fest in unseren Stundenplan verankert. Damit unterstützen und fördern wir die Vielfalt der Persönlichkeiten und Talente der Schülerinnen und Schüler ebenso wie ihre außergewöhnliche Individualität.

Es ist uns wichtig, den Schülerinnen und Schülern so oft wie möglich die Gelegenheit zum Entdecken und zum Experimentieren zu geben – ästhetisch, kulturell, sportlich, sozial, wissenschaftlich. Die Projekte in unserer Schule fördern Anstrengungsbereitschaft und Entdeckungsfreude, Erlebnisfähigkeit und Unternehmungsgeist, Verantwortungsgefühl und das Selbstbewusstsein. Sie widmen sich jahrgangsbezogen jeweils einem Oberthema:

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Teilgebundene Ganztagsschule

An der Anne-Frank-Schule findet an zwei verbindlichen Tagen der Unterricht bis 15:30 statt. Für die Klasse 5 ist es der Dienstag und der Donnerstag, die Schüler und Schülerinnen der Klasse 6 haben am Montag und Mittwoch ihren langen Tag. Der dritte und vierte Tag sind der freiwilligen Teilnahme an AGs vorbehalten. Unser Konzept des Förderns und Forderns in Lernbüros, Übungs- und Projektzeiten lässt sich mit der teilgebundene Ganztagsschule realisieren. Diese bietet darüber hinaus mehr Möglichkeiten, einen rhythmisierten Unterrichtsalltag, unter anderem mit einem sinnvollen Wechsel zwischen Konzentration und Gestaltungsphasen, Bewegung und Ruhe, Anspannung und Entspannung, Lernarbeit und Spiel und einer großen Mittagspause mit gemeinsamen Essen, umzusetzen.

Die freiwilligen AG-Angebote beinhalten die Interessen unserer Schüler und Schülerinnen, dabei werden aus folgenden Bereichen AG`s angeboten: Sport, Hauswirtschaft, Musik, Kunst, Gartengestaltung, Dekoration, Theater, Wirtschaft (Schülerfirma) Bücherei.

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Mittagessen

An den verbindlichen langen Unterrichtstagen verbringen die Schülerinnen und Schüler die Mittagspause in der Schule. Dazu gehört das gemeinsame Mittagessen. Die Schüler und Schülerinnen treffen sich in der Mittagspause mit ihren Klassenkameraden und den Lehrkräften und finden Zeit zu einem gemeinsamen Austausch fernab der Schulbank. Das Mittagessen bietet ein abwechslungsreiches Menü. Es besteht immer aus verschiedenen Komponenten, so dass die Schüler sich je nach Geschmack das Essen zusammenstellen können. Einmal in der Woche gibt es einen Eintopf. Für das Mittagessen zahlen die Schüler und Schülerinnen einen Beitrag von 2,90 €.

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Positive Stärkung - Unser Friedensbuch

Betritt man unsere Schule, so fällt das Auge sofort auf ein farbenfrohes Schreibpult. Diese alte Pult, an dem im Laufe der Jahre schon so manches Schulkind mehr oder weniger mühevoll seine Tinte zu Papier gebracht haben wird, wurde von Schülern liebevoll wieder aufgemöbelt und farbig aufgepeppt.

Seit Anfang des Jahres 2006 liegt für alle Schülerinnen und Schüler und auch für die Mitarbeiter an unsere Schule unser „Friedensbuch“ darauf aus. In ihm darf jeder jederzeit positive Einträge vornehmen. Einzige Voraussetzung dabei ist, dass die Verfasser ihren Namen unter den Eintrag schreiben.

Es ist erstaunlich wie viele nette Einträge von Dingen, über die sich jemand in unserem Schulalltag gefreut hat oder die positiv aufgefallen sind, bereits nach kurzer Zeit zu lesen sind. Und wie freut man sich, wenn der eigene Name lobend erwähnt wird und man zu recht auf sein Verhalten stolz sein kann.

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Erziehung zum friedlichen Miteinander - Gewaltprävention

In den Medien wird immer wieder über Gewalt unter Kindern und Jugendlichen in der Freizeit und auch in der Schule berichtet. Solche Vorfälle erzeugen Besorgnis bei den Eltern, der Regierung und nicht zuletzt bei uns.

Seit einigen Jahren arbeiten wir an der Anne-Frank-Schule verstärkt an einer Erziehung zum friedlichen Miteinander. Dazu gehört, dass zu Beginn eines jeden Schuljahres ein Sozialtraining absolviert wird, Streitschlichter aktiv bei Konflikten helfen, unser Beratungslehrer qualifizierte Hilfe anbietet und die Lehrkräfte stringent auf die Einhaltung der Schulordnung achten.

Unser verstärktes Engagement in dem Bereich des friedlichen Miteinanders trägt Früchte. Befragt man unsere Schülerinnen und Schüler so geben sie mehrheitlich an, dass sie sich an der Anne-Frank-Schule wohl und sicher aufgehoben fühlen.

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Streitschlichter

Konflikte entstehen überall dort, wo Menschen miteinander umgehen, also auch an dieser Schule. Unsere Streitschlichter helfen Streitenden dabei ihren Konflikt friedlich zu lösen um gewaltfrei miteinander auszukommen und sich am Ende wieder in die Augen sehen zu können. In jeder großen Pause und nach Vereinbarung sind die Streitschlichter im Schlichtungsraum (Raum 64) zu finden.

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Beratungslehrer

Nach einer zweijährigen Fortbildung zum Beratungslehrer ist Mario Maßny in dieser Funktion an der Anne-Frank-Schule tätig. 

„Mein Lehrer versteht mich nicht.“

Die Beratungsangebote umfassen
  • Information und Beratung für alle Schüler/-innen und Eltern,
  • Individuelle Hilfen für alle Schüler/-innen und Eltern,
  • Konkrete Hilfen im erzieherischen Umgang mit Leistungsüberforderung, Leistungsängsten, Schulversagen und Schulschwänzen,
  • Informationen und Hilfen bei auffälligen Konzentrationsschwierigkeiten und Motivationsproblemen,
  • Empfehlung und Vermittlung anderer Institutionen,
  • Konfliktschlichtung,
  • Moderation in Klassen,
  • Kollegiale Fortbildungen,
  • Initiation und Begleitung von Präventivmodellen.

Auf Anfrage werden Gesprächstermine vereinbart. Die Schüler-/innen können den Beratungslehrer zu festen Gesprächszeiten im Gesprächsraum (R 40a) finden.

Die Gesprächszeiten richten sich nach dem persönlichen Stundenplan. Sie werden immer am Anfang eines Schulhalbjahres veröffentlicht.

Als wichtigste Prinzipien von Beratungsgesprächen gelten

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Erziehungsmaßnahmen

An unserer Schule gibt es Regeln, an die sich alle Schüler und Schülerinnen halten müssen. Ein Verstoß gegen eine Regel hat Konsequenzen zur Folge.

Zuspätkommen

  1. Die Lehrer notieren die Minuten im Schulplaner.

  2. Die dreifache Minutenzahl wird aufgelistet.

  3. Bei vollen 45 Minuten in einem Schuljahr muss die Zeit nachgeholt werden.

Sachbeschädigung

  1. Als Sachbeschädigung gelten das Beschmutzen, Beschmieren, Beschädigen und Zerstören von Gegenständen fremden Eigentums.

  2. Als Konsequenz erfolgt die Leistung von Schadensersatz.

  3. Die Eltern werden vom Klassenlehrer informiert.

Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes

  1. Das Schulgelände endet an den festgelegten Grenzen.

  2. Verlassen Schüler das Gelände unerlaubt, müssen sie Sozialstunden an der Schule leisten.

  3. Die Eltern werden informiert.

Handys und andere elektronische Geräte

  1. Das Benutzen von Handys in der Schulzeit (7.30 Uhr - 15.45 Uhr) ist nicht erlaubt.

  2. Bei Benutzung der Handys im Unterricht oder in der Pause erfolgt die sofortige Abnahme.

  3. Die Handys werden im Büro verwahrt.

  4. Die Handys werden nur den Eltern wieder ausgehändigt.

  5. Für Beschädigungen wird nicht gehaftet.

  6. Die Eltern werden zu jedem Schuljahresbeginn über diese Regelung informiert.

  7. MP3-Player sind im Unterricht verboten.

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Anzeige– und Informationspflichten

Neben der allgemeinen gesetzlichen Pflicht zur Anzeige von bestimmten besonders schweren Straftaten hat die Schule die im Folgenden bezeichneten Anzeigepflichten.

Die Schulleitung hat unverzüglich die Polizei zu informieren, sobald sie Kenntnis davon erhält, dass eine der folgenden oder vergleichbare Straftaten an ihrer Schule oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Schule gegen oder durch ihre Schülerinnen und Schüler begangen worden ist oder eine solche Straftat bevorsteht:

Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte wie z.B. Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch, Raubdelikte wie das sogenannte „Abziehen“ von Sachen, gefährliche Körperverletzung (wie z.B. mit Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder gemeinschaftlich begangene), oder andere erhebliche Körperverletzungen, andere Gewaltdelikte, insbesondere solche, die gemeinschaftlich oder wiederholt begangen werden, wie auch besonders schwere Fälle von Bedrohung, Beleidigung (z.B. Sexualbeleidigung), Sachbeschädigung (z.B. Graffiti) oder Nötigung; weiterhin politisch motivierte Straftaten, Verstöße gegen das Waffengesetz, Einbruchsdiebstähle, aber auch einfache Diebstähle, wenn sie wiederholt vorkommen, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z. B. Steinwürfe) und der Besitz, Handel oder die sonstige Weitergabe von Betäubungsmitteln.

Gemeint sind vollendete wie versuchte Delikte.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sofort die Schulleitung zu unterrichten, sobald sie Kenntnis von solchen oder vergleichbaren Straftaten erhalten.

Aus: Gem. RdErl. des Mk,-201-51 661, des Ml, -23-51603/4-1 und des MJ-4210-S3.202, v. 30.09.2003

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Informationen zum Waffenerlass

Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen

Erlass vom 29.6.77-304-31704-SVBL.S.1 80; ber. S.290 Gült.L 159/9

Bezug: Erl. v. 10.1.1961-SVBL.S.2-Gült.L. 159/6

  1. Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes (Neufassung vom 08.06.1976-BGBl.1, S.432) mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-, Reizstoff– oder Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb– und Stoßwaffen. Dieses Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.

  2. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörper, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.

  3. Eine ausführliche Waffenliste nach BGBl. Jg. 2002 I 73 zu §2 ist in der Schule erhältlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs– und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.

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Infektionsschutzgesetz

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34;2,2 IfSG

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie Sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);

  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann; dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch HIB-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;

  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmier-Infektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Handhygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen– oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. 

Durch Haar-, Haut– und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus– oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken.

Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphterie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus– und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitlieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphterie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus– oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Drei Schulformen unter einem Dach

Mit Beginn des Schuljahres 2014 beherbergt die Anne-Frank-Schule die Oberschule aufsteigend und die Haupt- und Realschule auslaufend unter einem Dach. Es gibt im Augenblick zwei Jahrgänge OBS und 4 Jahrgänge HS bzw. RS. Bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 werden alle Klassen Oberschulklassen und die Haupt- und Realschule aufgelöst sein.

Viele unserer Lehrkräfte unterrichten in allen drei Schulformen. Die Fachkonferenzen arbeiten schulformübergreifend, so dass die Erkenntnisse und Besonderheiten jeder einzelnen Schulform allen Lehrkräften bekannt sind.

Übergänge innerhalb der Haupt- und Realschule sind jederzeit möglich, wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt sind.

Um von der Hauptschule in die Realschule zu wechseln, muss in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch der Notendurchschnitt bei 2,4 und in den übrigen Fächern bei 3,0 liegen.

Ein Wechsel von der Realschule in die Hauptschule kann sinnvoll sein und wird gegebenenfalls vom Klassenlehrer angeraten.

Eine Besonderheit unserer Schule ist es, dass die Schüler die Möglichkeit haben bei der zweiten Fremdsprache zwischen Französisch und Niederländisch zu wählen. Wird die zweite Fremdsprache vier Jahre erfolgreich erlernt und der erweiterte Sekundarabschluss I erworben, muss keine zweite Fremdsprache am Gymnasium mehr belegt werden.

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Schulabschlüsse

Die Hauptschule besucht ein Schüler/eine Schülerin in der Regel 5 Jahre. Am Ende der 9. Klasse nimmt er/sie an der landeseinheitlichen Abschlussprüfung teil. Den Hauptschulabschluss hat erreicht, wer ausreichende Leistungen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern erbracht hat. Weiterhin hat die Klassenkonferenz die Möglichkeit, bei mangelhaften Leistungen in drei Fächern und befriedigenden Leistungen in zwei Ausgleichsfächern, einen Abschluss zu gewähren. Keinen Abschluss erhält man, wenn die beiden Prüfungsfächer Deutsch und Mathematik mit 5 zu bewerten sind.

Mit Ablauf des 9. Schuljahres hat der Schüler / die Schülerin die Möglichkeit die Klasse 10 der Hauptschule zu besuchen. Diese Schüler müssen nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen, benötigen aber die Versetzung in die 10. Klasse.  Am Ende der 10. Klasse findet wieder eine landeseinheitliche Abschlussprüfung statt.  Mit dieser Prüfung können die Schüler/Schülerinnen den Realschulabschluss erwerben.  Dafür muss man neben der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausreichende Leistungen im Fachleistungskurs A in Mathematik oder Englisch und im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern erbringen.

Schülerinnen und Schüler, die sich für die Realschule entschieden haben, können dort drei Abschlüsse erreichen. Voraussetzung ist immer die Teilnahme an der landeseinheitlichen Abschlussprüfung.

Am Ende der Klasse 9 den Hauptschulabschluss, am Ende der Klasse 10 den Realschulabschluss bzw. den erweiterten Realschulabschluss.

Den Realschulabschluss erwirbt, wer mindestens ausreichende Leistungen in allen Pflicht- bzw. Wahlpflichtfächern erbracht hat. Bei bis zu zwei mangelhaften Fächern kann die Klassenkonferenz die Ausgleichsregelung anwenden.

Den  erweiterten Realschulabschluss erhält, wer sowohl in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch als auch in den übrigen Fächern mindestens die Durchschnittsnote „Befriedigend“ hat.

Eine Besonderheit unserer Schule ist es, dass die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit haben, bei der zweiten Fremdsprache zwischen Französisch und Niederländisch zu wählen. Mit beiden Sprachen kann man am Ende der Klasse 10 das Gymnasium besuchen.

Abschlüsse an der Oberschule

Die Schüler und Schülerinnen erhalten ab dem Schuljahr 2015/2016 keine Empfehlungen mehr für den Besuch der weiterführenden Schulen. Es finden in der Grundschule ein Informationsabend und zwei Beratungsgespräche statt, die den Eltern die Entscheidung erleichtern soll, ob das Kind die jahrgangsbezogene Oberschule oder das Gymnasium besuchen soll.

Die Oberschule besucht ein Schüler/eine Schülerin in der Regel sechs Jahre. Am Ende der 10. Klasse findet eine Abschlussprüfung statt. Diese besteht aus drei schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und einer mündlichen Prüfung in Englisch und einer mündlichen Prüfung in einem anderen selbstgewählten Fach.

An der Oberschule können die Schüler und Schülerinnen drei verschiedene Abschlüsse erreichen, den Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss, den Sekundarabschluss I Realschulabschluss und den erweiterten Sekundarabschluss.

Der letztgenannte Abschluss gibt die Möglichkeit im Anschluss an die Oberschule das Gymnasium zu besuchen.

Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss
Den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat.

Darüber hinaus gelten für die anderen Abschlüsse am Ende des 10. Schuljahres folgende Regeln:

Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I Realschulabschluss:
a) ausreichende Leistungen in zwei Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung jeweils in einem E-Kurs,
b) befriedigende Leistungen in den Fächern mit Fachleistungsdifferenzierung, in denen Kurse auf grundlegender Anspruchsebene (G-Kurse) besucht worden sind, und
c) befriedigende Leistungen in zwei Fächern ohne Fachleistungsdifferenzierung.

Voraussetzungen für den Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses:
a) befriedigende Leistungen in drei E-Kursen und
b) ausreichende Leistungen in einem vierten E-Kurs oder gute Leistungen in einem G-Kurs,
c) im Durchschnitt befriedigende Leistungen in den übrigen ohne Fachleistungsdifferenzierung unterrichteten Pflichtfächern und in den Wahlpflichtkursen.

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Angebote der Anne-Frank-Schule

Arbeitsgemeinschaften:

Das Angebot wechselt jährlich. Zurzeit bieten wir folgende Arbeitsgemeinschaften an 4 Tagen in der Woche an:

Fußball, Theater, Schülerfirma, Mofa-Führerschein, Schulwald, Streitschlichterausbildung, Musik, Hauswirtschaft, Dekoration, Kreatives Gestalten, Malkurse, Gitarre, Sportkurse, usw.

 

Berufsorientierung:

Die Schüler und Schülerinnen können folgende berufsorientierende Zusatzmaßnahmen in Anspruch nehmen:

       a)      Kreishandwerkerschaft: Beratung einmal im Monat: Passgenaue Bewerbung

       b)      Agentur für Arbeit: ab Klasse 9/10 Berufsberatung in der Schule

       c)      Informationsabend der BBSen

       d)     Bewerbertraining in Klasse 10

       e)      Kompetenzanalyse in Klasse 7/8

       f)       Kommunikationstraining Klasse 10

       g)      Bewerberheft “Einer Passt“ in der Klasse 9H

       h)      Besuch von Berufsmessen in Cloppenburg oder Löningen

       i)        Besuch des Berufsinformationszentrums in Vechta in Klasse 8

       j)       Verschiedene Betriebsbesichtigungen

 

ECDL-Schule

Die Anne-Frank-Schule hat die Berechtigung erworben den ECDL-Führerschein abzunehmen. Der ECDL ist ein national und international (ICDL) anerkanntes Zertifikat, das praktische Fertigkeiten in den gebräuchlichsten Computeranwendungen bescheinigt. Er entspricht internationalen Standards, die in 41 europäischen Ländern und 148 Ländern weltweit gelten.

In jedem Jahr nehmen die Schüler und Schülerinnen ab Klasse 8 daran teil. Die Schüler müssen Kenntnisse in festgelegten Themengebieten nachweisen, auf die sie im Unterricht vorbereitet werden.

Das Zertifikat soll helfen die Bewerbungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die erlangte Zusatz-Qualifikation wird von Arbeitgebern als aussagekräftiger Fähigkeitsnachweis und Grundlage für die weiterführende Ausbildung angesehen. Bei gleicher Befähigung ist für Schüler mit ECDL von einem Wettbewerbsvorteil gegenüber Bewerbern ohne ECDL auszugehen.

 

Einkaufsmöglichkeiten

In der ersten und zweiten großen Pause öffnet der Kiosk. Dieser wird von der Schülerfirma unter der Leitung von Herrn Remmers organisiert.

 

Hausaufgabenbetreuung:

Für alle Schüler jeden Mo-Do in der Zeit von 14.00 Uhr – 14.45 Uhr unter der Leitung einer Lehrkraft.

 

Klassenfahrten

Stärken die Klassengemeinschaft und finden in der Oberschule in der Klasse 6 und 10, in der Hauptschule und Realschule in der Klasse 10 statt.

  

Lonet

Jeder Schüler erhält den Zugang zur Lonetplattform. Mit Hilfe dieser Plattform werden Informationen ausgetauscht, Arbeitsmaterialien verschickt, Fördermaterial bereitgestellt usw.

 

Patenschaft

Die Neuankömmlinge in unserer Schule werden durch ältere SchülerInnen, den sogenannten Paten, betreut. Damit soll der Einstieg in unsere Schule erleichtert werden.

 

Pausenturnier und Spieletag

In den großen Pausen bzw. vor den Halbjahres- bzw. Endzeugnissen finden Pausenturniere im Fußball und Völkerball bzw. ein Spieletag für die SchülerInnen der Klassen 5-10 statt.

Für jeden Jahrgang wird eine andere Ballsportart bereitgestellt. Für den Jahrgang 7 z.B. Boßeln, Jahrgang 8 geht zum Bowlingspielen usw.

 

Praktika

Die Schüler und Schülerinnen führen verschiedene Praktika durch:

Zurzeit in der Hauptschule: Klasse 8 das ganze Schuljahr einen Tag in der Woche

                                         Klasse 9: 2 Wochen vor den Herbstferien

                                         Klasse 10: 2 Wochen nach den Herbstferien

Zurzeit in der Realschule:   Klasse 9: Zwei Wochen vor den Herbstferien

                                         Klasse 10 zwei Wochen nach den Herbstferien

 

Schüleraustausch

Wir bieten an unserer Schule zwei Schüleraustauschfahrten an:

Im Jahrgang 7: Austausch mit unserer Partnerschule in Kazmierz - Polen. Jeweils für eine Woche kommen die polnischen Schüler im Februar zu uns und wir fahren im Mai für eine Woche nach Polen.

Im Jahrgang 8: Austausch mit der Partnerschule in Assen - Niederlande. Der Austausch umfasst insgesamt eine Woche, drei Tage sind die Schüler bei uns und wir verbringen ebenfalls drei Tage in Assen.

 

Schülerbücherei

Die Bücherei wird von Frau Steenken und ihrem Team geführt.

Öffnungszeiten: In den großen Pausen.

 

Teilnahme an Wettbewerben

Die Teilnahme an Wettbewerben unterstützt den schulischen Alltag und fördert den Zusammenhalt in der Schule und die Fähigkeit im Team zu arbeiten. Hier nur einige Beispiel der letzten Jahre, an denen wir teilgenommen haben:

Umweltschule in Europa

Die Anne-Frank-Schule ist nun schon zum dritten Mal als Umweltschule in Europa ausgezeichnet worden. Da wir mit unseren Austauschpartnern auch immer an dem Projekt arbeiten, sind wir auch zur internationalen Umweltschule ausgezeichnet worden.

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Klassenfahrten

An unserer Schule gibt es ein Konzept für die Durchführung der Klassenfahrten. Wir fahren immer in der ersten vollen Woche nach den Sommerferien mit den Klassen 6 der Oberschule und mit den Klassen 10 der jetzigen Realschule/ Hauptschule. Die Ziele der Fahrten werden immer mit den Schülern und Schülerinnen abgesprochen, und es sollen dabei folgende Bedingungen erfüllt sein:

Klasse 6 in die nähere Umgebung z.B. Leer, Detmold, Meppen usw. zum Preis von 150-170 €.

Klasse 10 ist als Bildungsreise angelegt, dabei kann die Fahrt auch ins benachbarte Ausland gehen z.B. Schiffsreise auf dem Ijsselmeer, Berlin, Hamburg, München usw. Der Preis für die Fahrt soll nicht über 250 € liegen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen und Sie Ihren Kindern die Teilnahme an den Klassenfahrten ermöglichen.

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Sozialpädagogik an der Anne-Frank-Schule

Schulsozialarbeiterin:

Frau Daniela Aumann
Sozialpädagogin B.A.                                                 

Frau Aumann arbeitet seit Januar 2015 an der Anne-Frank-Schule. Für ihre Stelle hat die Gemeinde Molbergen eine Kooperation mit dem Caritas Sozialwerk St. Elisabeth vereinbart. Die Hälfte ihrer Arbeitszeit widmet sich Frau Aumann den Aufgaben aus dem Bereich der Ganztagsschule und zur anderen Hälfte arbeitet sie für das Projekt „Profilierung der Hauptschule“.

Das Land Niedersachsen hat das Programm für gezielte sozialpädagogische Maßnahmen und Angebote eingerichtet. Den Schüler und Schülerinnen soll geholfen werden einen verbesserten Übergang zwischen Schule und Beruf zu erreichen.

Frau Aumann ist in diesem Bereich zuständig für:

  • Intensive Einzelfallberatung und Begleitung,

  • Kontakt zu den Berufsbildenden Schulen,

  • Kontakt zur Agentur für Arbeit,

  • Kontakt zu Einrichtungen des CSW (Pro-Aktiv-Center, Region des Lernens etc.),

  • Betriebsbesichtigungen und Betriebspraktikum,

  • Unterstützung bei der Bewerbung um Ausbildungsplätze und der Bewerbung um Schulplätze an den weiterführenden Schulen,

  • Ausbildung und Begleitung der Scool Scouts.

Daniela Aumann

Erreichbar unter:
aumann@caritas-sozialwerk.de
Tel. 04475 1467
Mobil 0152 08435836

Arbeitszeiten:
Mo. – Do.       von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr.                   von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Im Bereich der offenen Ganztagsschule koordiniert Frau Aumann das AG-Angebot. Sie selber ist in der Ausbildung und Betreuung der Scool Scouts involviert. Diese absolvieren bei Frau Aumann eine Gruppenleiterschulung und sind dann als Paten für die neuen 5. Klassen zuständig.

Frau Aumann beteiligt sich an dem Programm der Ferienpassaktion der Gemeinde Molbergen.

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Computerprojekt n-21 - Das Medienkonzept der Anne-Frank-Schule

Im Schuljahr 2002/2003 wurde das Medienkonzept der Anne-Frank-Schule Molbergen entwickelt und im Rahmen der N-21-Förderrunde – Schulen mit Medienprofil – im August 2003 vom Niedersächsischen Kultusministerium als zuwendungsfähig beurteilt.

EDV-Raum mit stationären Rechnern

Der EDV-Raum der Anne-Frank-Schule besitzt ein lokales Client-Server-Netzwerk. 37 multimediafähige Rechner sind an dieses Netz angeschlossen. Von allen Rechnern aus ist der Zugriff auf das Internet und auf die leistungsfähigen Farb- und Laserdrucker möglich. Außerdem steht ein Scanner bereit, und vom Lehrerrechner aus lassen sich Bildschirminhalte über einen Beamer projizieren. Das Supervisionsprogramm "InisSmile" bietet Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten. Zum Schutz gegen Datenverlust und zur Konfigurationssicherung ist in allen Workstations eine Wächtersoftware eingebaut.

Notebook-Räume

Da der EDV-Raum weitestgehend ausgelastet war, war es notwendig weitere Computer- und Internetzugangsmöglichkeiten zu schaffen. Ein weiterer EDV-Raum für stationäre Rechner stand aber nicht zur Verfügung, daher wurde eine mobile Lösung mit einem Pool von 30 Notebooks und zwei „Notebook-Räumen“ angestrebt, die auch noch für den „normalen“ Fachunterricht nutzbar sind. Neben dem Vorteil der größeren Flexibilität der Einsatzmöglichkeiten bietet die Notebooklösung auch methodische/pädagogische Vorteile.

Spezielle Ziele bei der Einrichtung der Notebook-Räume

Die Mobilität der Notebooks im Zusammenspiel mit modernen Softwareprogrammen und dem Internet eröffnet völlig neue Möglichkeiten für multimediale Lernumgebungen und moderne pädagogische Ansätze, angefangen bei der Bereitstellung von Lehrmaterialien bis hin zur Unterrichtsgestaltung. Für Lehrkräfte und Schüler müssen der Computer und das Internet dann nutzbar sein, wenn methodisch-didaktische Überlegungen dieses erfordern. Der Computer muss integraler Bestandteil des Unterrichts sein. Die Nutzung des EDV-Raums der Anne-Frank-Schule – so wie bisher üblich (Nutzung als ein Fachraum, langfristige Anmeldung notwendig) – ist unzweckmäßig bzw. nicht ausreichend. Der Einsatz von Multimedia und Internet im Unterricht wird somit didaktisch und methodisch stark eingeschränkt. Der Einsatz mobiler Netzwerke erhöht die Flexibilität für die Lehrenden. Eine Klasse oder eine Projektgruppe kann bei Bedarf schnell und unkompliziert den Unterrichtsraum wechseln, wenn dieses die Unterrichtsmittel oder andere Gegebenheiten es erfordern.

Der Einsatz von Notebooks kann für viele Schüler neue Hoffnung bedeuten. Langzeitstudien ergaben, dass sich die Leistung der Schüler deutlich verbessert, wenn sie tragbare Computer benutzen. Die Studien zeigen, dass Schlüsselqualifikationen wie kooperatives Arbeiten oder die Selbstständigkeit der Schüler deutlich gefördert werden. Wissenschaftler des „Center for Media“ der Freien Universität Berlin fanden heraus, dass die untersuchten Schüler mit Hilfe eines Notebooks „signifikant bessere Ergebnisse im Fach Deutsch und beim Problemlösen in Mathematik“ erzielten als eine Kontrollgruppe. Die sonst übliche Überlegenheit der Jungen in Computerfragen ist der Studie zufolge in den Notebook-Klassen nicht mehr vorhanden. Der Umgang mit dem Arbeitsgerät „Notebook“ soll möglichst stressfrei und ohne besserwisserische Kontrolle zu jeder Zeit gelernt und ganz selbstverständlich werden. Wichtig ist diese freie Form im Umgang mit den Notebooks besonders für die eher Zurückhaltenden, die im Umgang mit moderner Technik eher Bedächtigen, auch Langsameren und – fast immer – für die Mädchen.

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Schulplaner und Logbuch

Seit dem Schuljahr 2004/05 erhält jeder Schüler und jede Schülerin einen Schulplaner für das laufende Schuljahr. Dieses Informations- und Notizheft muss jeder  täglich dabei haben.

Der Schulelternrat hat gemeinsam mit Schülervertretern und Lehrern den Inhalt und die Funktion des Planers für das Schuljahr 2006/07 neu überarbeitet. Der Schulplaner enthält wichtige Daten des Kindes und soll den kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen der Schule und dem Elternhaus unterstützen. 

Die Erziehungsberechtigten erhalten durch den Planer tägliche Informationen über die Hausaufgaben und deren Ausarbeitung, rechtzeitig die Termine der Klassenarbeiten und der Schulveranstaltungen,  Belobigungen und Ermahnungen, Verspätungen und Verstöße gegen die Schulordnung.

Darüber hinaus bietet das Heft den Eltern vorgefertigte Entschuldigungsschreiben für Fehltage ihres Kindes und die Möglichkeit kurze Mitteilungen und Anfragen an die Lehrkräfte einzutragen.

Der Schulplaner ist somit ein Kommunikationsmittel, das jedes Kind immer in der Schultasche haben muss. Es soll von den Eltern und von den Lehrkräften jeden Tag eingesehen werden.  

Mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 haben wir in der Oberschule den Lernbegleiter, das Logbuch, eingeführt. Es ist eine Weiterführung des Schulplaners und ein ständiger Schultagbegleiter. Die Schüler notieren hier die Unterrichtsinhalte, die sie gelernt haben, notieren das Lernbüro und viele Dinge mehr. Es ist ein noch intensiveres Kommunikationsmittel.

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Hinweise zum Sportunterricht

Sportkleidung

Im Sportunterricht ist Sportbekleidung zu tragen. Die Sportbekleidung besteht aus kurzer oder langer Hose (keine Jeans), T-Shirt oder Sweatshirt und Turnschuhe ohne färbende Sohle.

Da es vorkommen kann, dass im Sportunterricht Schweiß fließt, sollte die Sportbekleidung nur im Sportunterricht getragen werden.

Essen und Trinken

Grundsätzlich ist das Einnehmen von Speisen und Getränken sowie das Kaugummikauen in der Turnhalle untersagt.

Nichtteilnahme am Sportunterricht

Bei Nichtteilnahme ist eine Entschuldigung der Eltern vorzulegen. Kann ein/e Schüler/in länger als 4 Wochen nicht am Sportunterricht teilnehmen, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Wenn aus medizinischen Gründen eine Teilnahme an bestimmten Übungen nicht erlaubt ist, bitte dem Sportlehrer / der Sportlehrerin eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.

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